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  • 07.12.23: Deutscher Presserat erteilt Offenbach Post eine Missbilligung insbesondere hinsichtlich der Sorgfaltspflicht bezüglich seiner Verpflichtung zur wahrheitsgetreuen Berichterstattung über mich. Die Missbilligung ist nach der Rüge die schärfste Maßnahme und wird mit dem schwerwiegenden Verstoß gegen den Pressekodex begründet. Zu einer angemessenen Veröffentlichung der Entscheidung oder gar einer Entschuldigung konnte sich die Offenbach Post bisher nicht durchringen.